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Auf der Webseite https://finanzen.kkbubl.de erhalten Sie allgemeine Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen mit nützlichen Hilfen und Anleitungen zu AppSpace, den Webberichten und mehr.
Kirchenkreis Burgdorf

Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote (PDF)
14.01.2025 | 234,8 KiB
Bei der Zuschussbeantragungen von Kinder-,Jugend- und Konfirmandenfreizeiten ist dieses Formular beim dortigen Downloadangebot (s.u.) bereits integriert (seit 21.07.25)
Dieser Vordruck enthält keinen Zuschussantrag und ist für Zwecke der steuerrechtlichen Einordnung von Umsätzen zu verwenden für alle anderen Freizeiten, Ausflüge und Reiseangebote der Kirchengemeinden und Einrichtungen, sofern hierfür Teilnehmerentgelte erhoben oder Zuschüsse beantragt werden (sollen).
Betroffen sind somit u.a. Familien-, Erwachsenen- und Gemeindefreizeiten, Tagesfahrten und Ausflüge mit Senioren, anderen Gemeindegruppen oder KiTa-Kindern und Chorfreizeiten (Aufzählung nicht abschließend). Für Kinder-, Jugend-, und Konfirmandenfreizeiten kann diese Formularversion (ohne Antragsteil) zur Schlussabrechnung verwendet werden.
Ist eine Maßnahme zuschussberechtigt, ist dieser Vordruck als Finanzierungsplan dem jeweiligen Zuschussantrag beizufügen und ersetzt dort ggfs. die bisherige Kostenkalkulation.
In allen übrigen Fällen dient der Vordruck vor allem der Abrechnung der Teilnehmerentgelte unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2027). Auch in diesen Fällen muss er als Finanzierungsplan bereits vor Erhebung der ersten Teilnehmerbeiträge eingereicht werden.
Zur Abrechnung ist der Vordruck im Falle von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenfreizeiten spätestens 6 Wochen, in allen anderen Fällen spätestens 14 Tage nach dem letzten Tag der Fahrt beim KKA einzureichen, damit alle steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote (Excel)
14.01.2025 | 62,5 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.

Abrechnung von Gemeindefeste, Events und Basaren (PDF)
14.01.2025 | 164,7 KiB
Bitte verwenden Sie dieses Formular ab sofort zur Abrechnung von größeren Veranstaltungen Ihrer Gemeinde oder Einrichtung, insbesondere wenn dabei Erträge aus verschiedenen Quellen (Warenverkauf, Eintrittsgelder, Dienstleistungen, Spenden, Sponsoring etc.) entstehen.
Der Vordruck dient der Abrechnung der Erträge unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2027).
Die Abrechnung ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung beim KKA einzureichen, damit aller steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Abrechnung von Gemeindefeste, Events und Basaren (Excel)
14.01.2025 | 45,0 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.

Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (PDF)
14.01.2025 | 163,3 KiB
Bitte verwenden Sie dieses Formular ab sofort zur Abrechnung von Konzerten und kulturellen Veranstaltungen, sofern dabei Erträge (ggfs. auch auf freiwilliger Basis) entstehen.
Der Vordruck dient der Abrechnung der Erträge unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2027).
Die Abfrage zu mitwirkenden Personen ist steuerrechtlich relevant und bezieht sich ausschließlich auf die darbietenden Künstler(innen), Musiker(innen) und Vortragenden. Technische oder logistische Hilfskräfte sind hier nicht gemeint.
Die Abrechnung ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung beim KKA einzureichen, damit aller steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (Excel)
14.01.2025 | 50,0 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars

Antrag auf Bezuschussung von Freizeiten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit (PDF)
21.07.2025 | 347,9 KiB
Stand 21.07.25
Dem Antrag ist standardmäßig ein Finanzierungsplan beigefügt, der für die Abrechnung von Reiseleistungen konzipiert wurde.
Dieser kann auch für andere Aktionen verwendet werden, bei denen die Zuschussrichtlinien des Kirchenkreises anwendbar sind, sofern hierfür ausschließlich Teilnehmerbeiträge als Einnahme entstehen. Aus steuerrechtlichen Gründen muss der Finanzierungsplan bereits vor Erhebung der ersten Teilnehmerbeiträge eingereicht werden.
Je nach Art der zu fördernden Maßnahme (z.B. Großevent, kulturelles Angebot) kann aber auch ein anderes oder zusätzliches Abrechnungsformular notwendig sein, insbesondere falls neben Teilnehmerbeiträgen auch weitere Ertragsarten, wie z.B. Verkaufserlöse, Werbe-und Sponsorengelder, Eintrittsgelder von Dritten etc. entstehen
Die dafür benötigten Finanzplanungs- und Abrechnungsvordrucke können Sie ebenfalls auf dieser Seite herunterladen und als Finanzierungsplan verwenden:
- Abrechnung von Gemeindefesten, Events und Basaren etc. (z.B. bei lokalen Ferienevents)
- Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (z.B. für ein Kinder- und Jugendmusical)
Zur Abrechnung der Freizeiten ist der allgemeine Vordruck ohne Antragsteil (s.o.) zu verwenden.
Antrag auf Bezuschussung von Freizeiten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit (Excel)
21.07.2025 | 77,4 KiB
Stand 21.07.25
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.

Antrag auf Bezuschussung von Konfirmandenfreizeiten (PDF)
21.07.2025 | 343,0 KiB
Stand 21.07.25
Dem Antrag ist standardmäßig ein Finanzierungsplan beigefügt.
Aus steuerrechtlichen Gründen muss der Finanzierungsplan bereits vor Erhebung der ersten Teilnehmerbeiträge eingereicht werden.
Zur Abrechnung der Freizeiten ist der allgemeine Vordruck ohne Antragsteil (s.o.) zu verwenden.
Antrag auf Bezuschussung von Konfirmandenfreizeiten (Excel)
21.07.2025 | 79,4 KiB
Stand 21.07.25
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.
Infoblatt für Honorarkräfte (erstmalige Beauftragung)
21.01.2025 | 29,0 KiB
Tageskassenbericht
14.01.2025 | 11,6 KiB
Stand 19.05.2022
Kassenbuch und Kassenberichte müssen revisionssicher geführt werden, d.h. Änderungen in den
Eintragungen müssen jederzeit erkennbar und rückverfolgbar sein. Korrekturen dürfen daher nur in Form lesbarer
Durchstreichungen vorgenommen werden. Schwärzungen oder der Einsatz von Tipp Ex sind folglich nicht zulässig.
Auch die Führung in Dateiform (z.B. Excel) scheidet aus, da hier nachträgliche Änderungen nicht erkennbar wären. In
der Regel müssen diese Aufzeichnungen daher handschriftlich erfolgen.
Vergabekriterien für den Nothilfefonds des Kirchenkreises Burgdorf
14.01.2025 | 244,1 KiB
Stand 15.08.2018
Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen
Abrechnung von Gemeindefeste, Events und Basaren (Excel)
14.01.2025 | 45,0 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.

Abrechnung von Gemeindefeste, Events und Basaren (PDF)
14.01.2025 | 164,7 KiB
Bitte verwenden Sie dieses Formular ab sofort zur Abrechnung von größeren Veranstaltungen Ihrer Gemeinde oder Einrichtung, insbesondere wenn dabei Erträge aus verschiedenen Quellen (Warenverkauf, Eintrittsgelder, Dienstleistungen, Spenden, Sponsoring etc.) entstehen.
Der Vordruck dient der Abrechnung der Erträge unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2027).
Die Abrechnung ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung beim KKA einzureichen, damit aller steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (Excel)
14.01.2025 | 50,0 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars

Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (PDF)
14.01.2025 | 163,3 KiB
Bitte verwenden Sie dieses Formular ab sofort zur Abrechnung von Konzerten und kulturellen Veranstaltungen, sofern dabei Erträge (ggfs. auch auf freiwilliger Basis) entstehen.
Der Vordruck dient der Abrechnung der Erträge unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2027).
Die Abfrage zu mitwirkenden Personen ist steuerrechtlich relevant und bezieht sich ausschließlich auf die darbietenden Künstler(innen), Musiker(innen) und Vortragenden. Technische oder logistische Hilfskräfte sind hier nicht gemeint.
Die Abrechnung ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung beim KKA einzureichen, damit aller steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote (Excel)
14.01.2025 | 62,5 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.

Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote (PDF)
14.01.2025 | 234,8 KiB
Bei der Zuschussbeantragungen von Kinder-,Jugend- und Konfirmandenfreizeiten ist dieses Formular beim dortigen Downloadangebot (s.u.) bereits integriert (seit 21.07.25)
Dieser Vordruck enthält keinen Zuschussantrag und ist für Zwecke der steuerrechtlichen Einordnung von Umsätzen zu verwenden für alle anderen Freizeiten, Ausflüge und Reiseangebote der Kirchengemeinden und Einrichtungen, sofern hierfür Teilnehmerentgelte erhoben oder Zuschüsse beantragt werden (sollen).
Betroffen sind somit u.a. Familien-, Erwachsenen- und Gemeindefreizeiten, Tagesfahrten und Ausflüge mit Senioren, anderen Gemeindegruppen oder KiTa-Kindern und Chorfreizeiten (Aufzählung nicht abschließend). Für Kinder-, Jugend-, und Konfirmandenfreizeiten kann diese Formularversion (ohne Antragsteil) zur Schlussabrechnung verwendet werden.
Ist eine Maßnahme zuschussberechtigt, ist dieser Vordruck als Finanzierungsplan dem jeweiligen Zuschussantrag beizufügen und ersetzt dort ggfs. die bisherige Kostenkalkulation.
In allen übrigen Fällen dient der Vordruck vor allem der Abrechnung der Teilnehmerentgelte unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2027). Auch in diesen Fällen muss er als Finanzierungsplan bereits vor Erhebung der ersten Teilnehmerbeiträge eingereicht werden.
Zur Abrechnung ist der Vordruck im Falle von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenfreizeiten spätestens 6 Wochen, in allen anderen Fällen spätestens 14 Tage nach dem letzten Tag der Fahrt beim KKA einzureichen, damit alle steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Anmeldung einer Konfirmandenfreizeit (Excel)
21.07.2025 | 80,8 KiB
Stand 21.07.25
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.

Anmeldung einer Konfirmandenfreizeit (PDF)
21.07.2025 | 315,4 KiB
Stand 21.07.25
Dem Antrag ist standardmäßig ein Finanzierungsplan beigefügt.
Aus steuerrechtlichen Gründen muss der Finanzierungsplan bereits vor Erhebung der ersten Teilnehmerbeiträge eingereicht werden.
Zur Abrechnung der Freizeiten ist der allgemeine Vordruck ohne Antragsteil (s.o.) zu verwenden.
Antrag auf Bezuschussung von Freizeiten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit (Excel)
21.07.2025 | 77,8 KiB
Stand 21.07.25
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.

Antrag auf Bezuschussung von Freizeiten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit (PDF)
21.07.2025 | 350,2 KiB
Stand 21.07.25
Dem Antrag ist standardmäßig ein Finanzierungsplan beigefügt, der für die Abrechnung von Reiseleistungen konzipiert wurde.
Dieser kann auch für andere Aktionen verwendet werden, bei denen die Zuschussrichtlinien des Kirchenkreises anwendbar sind, sofern hierfür ausschließlich Teilnehmerbeiträge als Einnahme entstehen. Aus steuerrechtlichen Gründen muss der Finanzierungsplan bereits vor Erhebung der ersten Teilnehmerbeiträge eingereicht werden.
Je nach Art der zu fördernden Maßnahme (z.B. Großevent, kulturelles Angebot) kann aber auch ein anderes oder zusätzliches Abrechnungsformular notwendig sein, insbesondere falls neben Teilnehmerbeiträgen auch weitere Ertragsarten, wie z.B. Verkaufserlöse, Werbe-und Sponsorengelder, Eintrittsgelder von Dritten etc. entstehen
Die dafür benötigten Finanzplanungs- und Abrechnungsvordrucke können Sie ebenfalls auf dieser Seite herunterladen und als Finanzierungsplan verwenden:
- Abrechnung von Gemeindefesten, Events und Basaren etc. (z.B. bei lokalen Ferienevents)
- Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (z.B. für ein Kinder- und Jugendmusical)
Zur Abrechnung der Freizeiten ist der allgemeine Vordruck ohne Antragsteil (s.o.) zu verwenden.
Diakoniefonds Ordnung
14.01.2025 | 73,8 KiB
Grundsätze Gebäude-und Energiemanagement
14.01.2025 | 29,0 KiB
Infoblatt für Honorarkräfte (erstmalige Beauftragung)
21.01.2025 | 29,0 KiB
Kapitalfondsordnung.pdf
14.01.2025 | 159,2 KiB
Tageskassenbericht
14.01.2025 | 11,6 KiB
Stand 19.05.2022
Kassenbuch und Kassenberichte müssen revisionssicher geführt werden, d.h. Änderungen in den
Eintragungen müssen jederzeit erkennbar und rückverfolgbar sein. Korrekturen dürfen daher nur in Form lesbarer
Durchstreichungen vorgenommen werden. Schwärzungen oder der Einsatz von Tipp Ex sind folglich nicht zulässig.
Auch die Führung in Dateiform (z.B. Excel) scheidet aus, da hier nachträgliche Änderungen nicht erkennbar wären. In
der Regel müssen diese Aufzeichnungen daher handschriftlich erfolgen.
Zuweisungsgrundsätze ab 2015
10.07.2025 | 185,9 KiB