Aufgaben & Zuständigkeiten

Aufgrund landeskirchlicher Bestimmungen ist innerhalb eines Kirchenkreises ein Kirchenkreisamt (KKA) zu errichten. Ein KKA kann durch Beschlüsse der entsprechenden Gremien der Kirchenkreise und mit Genehmigung des Landeskirchenamtes auch für mehrere Kirchenkreise eingerichtet werden. Dieses ist durch Beschlüsse der Kirchenkreistage in Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen mit Wirkung zum 1. Januar 2001 geschehen. Das KKA Burgdorfer Land ist daher für die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen zuständig.

In den Aufgaben ist ein KKA in etwa mit dem Rathaus einer Stadt/Gemeinde vergleichbar.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit nimmt das KKA Burgdorfer Land mit ca. 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgende Aufgaben wahr:

  • Unterstützung aller kirchlichen Gremien in den beiden Kirchenkreisen (Kirchenkreissynode, Kirchenkreisvorstand, Kirchenvorstände und Ausschüsse) in administrativen Aufgaben nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und Kräfte.
  • Dieses gilt für die Vorbereitung und Ausführung der Gremienbeschlüsse und bei der Führung der täglichen Rechts- und Verwaltungsgeschäfte.
  • Außerdem ist das KKA für die Durchführung der Geld- und Vermögensverwaltung der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden zuständig.

Die unterschiedlichen Aufgaben können folgenden konkreten Arbeitsfeldern zugeordnet werden:

Sind Sie neugierig geworden? Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Das Team des
Kirchenkreisamtes Burgdorfer Land